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Christiane Kuller
Finanzverwaltung und Judenverfolgung. Antisemitische Fiskalpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland
Abstract
Die staatlichen Finanzbeh�rden z�hlten zu den wichtigsten Akteuren im komplexen Prozess der wirtschaftlichen Auspl�nderung der deutschen Juden. Die fiskalische Verfolgung umfasste vor allem vier Bereiche: steuerliche Diskriminierungen, die Sperrung und Beschlagnahmung von Emigrantenverm�gen, Sonderabgaben (insbesondere die 'Judenverm�gensabgabe') sowie die Einziehung und Weiterverwertung des Eigentums der Deportationsopfer ('Aktion 3').
Die Methoden der staatlichen Finanzbeh�rden lassen sich in zwei Kategorien einteilen: die erste ist die der steuerlichen Diskriminierungen und Sonderabgaben. In diesem Zusammenhang kam es gegen�ber Juden zur Au�erkraftsetzung zweier zentraler steuerrechtlicher Grunds�tze - n�mlich die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen und die Leistungsbezogenheit der Steuern. Den zweiten Bereich der Judenverfolgung bildete der gro�e Komplex der Verwaltung und Verwertung konfiszierten Eigentums von j�dischen Emigranten und sp�ter von Deportierten ('Aktion 3'). Hier war die Finanzverwaltung ausf�hrender Arm einer umfassenden staatlichen Auspl�nderung. Profiteur dieses ungeheuren fiskalischen Raubzugs war nicht nur der Staat. Auch weite Kreise der Bev�lkerung erzielten ihren Vorteil, wie am Beispiel der "Verwertung" einer Wohnungseinrichtung gezeigt wird. Abschlie�end beschreibt der Beitrag neue Perspektiven auf das Forschungsfeld und f�hrt aus, wie die Untersuchung der fiskalischen Judenverfolgung exemplarisch die M�glichkeiten und Modi der Einbindung traditioneller Verwaltungsbeh�rden in die nationalsozialistische Diktatur beleuchten kann.
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Als der M�nchner Universit�tsprofessor N. am 24. Juli 1939 nach England emigrierte, war der einstmals verm�gende Chefarzt eines gro�en M�nchner Krankenhauses ein armer Mann: 1938 hatten die Finanzbeh�rden ihn zur 'Judenverm�gensabgabe' in H�he von �ber 57.000 RM herangezogen, vor der Ausreise musste er fast 40.000 RM 'Reichsfluchtsteuer' zahlen. Sein restliches Verm�gen - rund 200.000 RM - hatte das Finanzamt durch Sicherungsanordnung blockiert, unmittelbar nachdem es von den Ausreisepl�nen der Familie N. erfahren hatte. 96 Prozent davon verfielen beim Umtausch in Devisen dem Fiskus. Nach seiner Ausb�rgerung konfiszierte die Finanzverwaltung auch die restlichen vier Prozent.
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1933 verf�gten die deutschen Juden �ber ein gesch�tztes Verm�gen von rund 16 Milliarden RM. Nach der NS-Machtergreifung konnten sie etwa ein Viertel davon ins Ausland retten. [1] Um den Rest begann ein Bereicherungswettlauf zwischen Privatpersonen, Unternehmen, Verb�nden, Partei- und Reichsstellen. Dieser Auspl�nderungszug bezeichnet einen der gr��ten Besitzwechsel in der neueren deutschen Geschichte. [2]
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Die staatlichen Finanzbeh�rden z�hlten zu den wichtigsten Akteuren dieses komplexen 'Arisierungsprozesses'. Das zeigt schon der Blick auf den Profit der Staatskasse: Allein die 'Judenverm�gensabgabe' vom November 1938 erbrachte dem deutschen Staat rund 1,1 Milliarden RM. Wie hoch das Verm�gen zu beziffern ist, das der Fiskus durch Enteignungen entzog, l�sst sich kaum absch�tzen. Die Einnahmen aus der 'Aktion 3', der Enteignung der in die Vernichtungslager Deportierten, betrugen rund 778 Millionen RM. Obgleich der Fiskus der gr��te 'Ariseur' j�dischen Verm�gens im Deutschen Reich war, fand er in der Forschung lange Zeit nur wenig Beachtung. [3]
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Der Blick auf die fiskalische Verfolgung erweitert nicht nur die Analyse des Akteurskreises, sondern zielt auch auf die Profilierung der spezifisch fiskalischen Raison im 'Arisierungsprozess'. Worin unterschieden sich die Ziele der fiskalischen Judenverfolgung von denen anderer 'Ariseure'? Welche besonderen Mittel standen den Finanzbeh�rden zur Verf�gung, um auf das Verm�gen der Juden zuzugreifen? Welche Charakteristika zeigte die fiskalische Verfolgungspraxis? Inwiefern lassen sich Profiteure identifizieren? Und welche Bedeutung hatte die fiskalische Verfolgung f�r die Lebenssituation und die m�glichen Reaktionsweisen der Verfolgten?
Rolle der Finanzverwaltung bei der Judenverfolgung
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Die fiskalische Verfolgung der deutschen Juden umfasste vor allem vier Bereiche: steuerliche Diskriminierungen, die Sperrung und Beschlagnahmung von Emigrantenverm�gen, Sonderabgaben (insbesondere die 'Judenverm�gensabgabe') sowie die Einziehung und Weiterverwertung des Eigentums der Deportationsopfer ('Aktion 3'). Die Verfolgung der Juden durch die Beh�rden der Finanzverwaltung begann nicht erst mit der gemeinhin bekannten Einziehung des Verm�gens der Deportationsopfer ab 1941, durch die die Finanzverwaltung in den Kontext des Holocaust geriet. Sp�testens im Herbst 1934 setzte mit der Einf�hrung des neuen Steueranpassungsgesetzes die dezidierte fiskalische Diskriminierung der deutschen Juden ein. [4]
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Ein zentrales Instrumentarium bildeten die Regelungen gegen Devisen- und Kapitalflucht bei einer Emigration. Es handelte sich hier in erster Linie um die seit 1931 erhobene 'Reichsfluchtsteuer' sowie die gleichzeitig einsetzende Devisenbewirtschaftung. Ein Viertel des Verm�gens musste bei der Auswanderung als 'Reichsfluchtsteuer' an den Fiskus abgef�hrt werden, der Rest konnte nur unter gro�en Verlusten in eine ausl�ndische W�hrung umgetauscht werden - am Ende behielt der Staat rund 96 Prozent der Tauschsumme ein.
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Ab Ende 1936 griff die Finanzverwaltung gezielt auf das Verm�gen von Juden zu. Zu diesem Zeitpunkt bildete die Versch�rfung des Devisenrechtes erstmals ein legales Einfallstor, durch das sich die fiskalische Verfolgung aus dem Kontext der Emigration l�sen und lange vor der Auswanderung aktiv werden konnte. [5] Indem der NS-Staat pauschal allen deutschen Juden Auswanderungspl�ne unterstellte, konnte er sich seines Instrumentariums auch pr�ventiv bedienen. Den Devisenstellen kam innerhalb der staatlichen Finanzbeh�rden eine Schrittmacherfunktion zu. Hier zeigten sich auch fr�her als in anderen Abteilungen zwei charakteristische Strukturmerkmale der fiskalischen Judenverfolgung: Die Devisenstellen hatten erhebliche Ermessensspielr�ume. Zudem waren sie mehreren Dienststellen mit nicht immer deckungsgleicher Zweckrationalit�t - dem Wirtschafts- und dem Finanzressort sowie dem Devisenfahndungsamt - zugeordnet, so dass sich Binnenkonflikte ergeben konnten.
<8>
Das Jahr 1938 war im Hinblick auf die fiskalische Verfolgung ein Entscheidungsjahr. Zwei Prozesse setzten hier ein, die die staatliche Auspl�nderung massiv forcierten: Erstens regulierte der Staat die bisher 'wilde' gesellschaftliche 'Arisierung' j�dischen Eigentums - nicht zuletzt zu seinem eigenen finanziellen Nutzen. Ausdruck dessen ist beispielsweise die bisher von der Forschung kaum beachtete Ausgleichszahlung, die allzu hohe Gewinne einzelner Profiteure absch�pfen sollte. [6] Zweitens erhob das Regime kurz nach dem Novemberpogrom eine Sonderabgabe, die nur Juden zu leisten hatten - ein Novum in der Steuergesetzgebung. [7] Diese 'Judenverm�gensabgabe' wurde ab November 1938 eingezogen und die Deutsche Steuerzeitung kommentierte: "die Finanz�mter sind damit im Kampf gegen das Judentum in vorderster Front eingesetzt". [8]
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Schon seit 1933 hatte das NS-Regime durch zwei Gesetze Zugriff auf das Verm�gen missliebiger Staatsangeh�riger: das "Gesetz �ber den Widerruf von Einb�rgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangeh�rigkeit" und das "Gesetz �ber die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Verm�gens". [9] Beide Gesetze nutzte der Reichsfiskus auch f�r die antij�dische Verfolgung. Das Verfahren war allerdings f�r die Verwaltung aufwendig, da f�r jeden Betroffenen eine individuelle Aberkennung der Staatsangeh�rigkeit durchgef�hrt werden musste. Am 25. November 1941 wurde mit der 11. Verordnung zum Reichsb�rgergesetz eine neue Regelung geschaffen, die das Enteignungsverfahren wesentlich beschleunigte. [10] Der Verm�gensverfall trat nun automatisch ein, wenn ein deutscher Jude die Reichsgrenze �berschritt und dauerhaften Aufenthalt im Ausland nahm. Die 11. Verordnung ging urspr�nglich auf Pl�ne zur effizienteren Enteignung der j�dischen Emigranten zur�ck und wurde auch nach ihrer Einf�hrung zur Konfiskation von Emigranteneigentum eingesetzt. Mit b�rokratischer Konsequenz wandten die Finanzbeh�rden die Regelung aber auch auf die bereits laufenden Deportationen sofort an.
Charakteristische Methoden der fiskalischen Judenverfolgung: Steuerliche Diskriminierung und Verm�gensentziehung
<10>
Die Methoden der staatlichen Finanzbeh�rden bei der wirtschaftlichen Verfolgung der Juden lassen sich in zwei Kategorien einteilen: die erste ist die der steuerlichen Diskriminierungen und Sonderabgaben. In diesem Zusammenhang kam es gegen�ber Juden zur Au�erkraftsetzung zweier zentraler steuerrechtlicher Grunds�tze - n�mlich die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen und die Leistungsbezogenheit der Steuern. Schon im Herbst 1934 findet sich im neuen Steueranpassungsgesetz der Leitsatz: "Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen." Was aber bedeutete dieser Leitsatz konkret und wo in den Quellen lassen sich seine antij�dischen Auswirkungen verfolgen? Hier sind zwei Ebenen zu unterscheiden: die der zentralen Gesetze und Verordnungen und die der Diskriminierungen, die sich im Rahmen der Handlungsfreiheit der mittleren und unteren Beh�rdenmitarbeiter abspielten.
<11>
Die zentral gesteuerte antij�dische Auslegungspraxis sei hier nur exemplarisch anhand einer der wichtigsten Fragen, dem Erlass der 'Reichsfluchtsteuer', angedeutet. Eine Freistellung war prinzipiell m�glich, wenn die Auswanderung "im deutschen Interesse" lag. Zwar lag die Auswanderung der Juden aus Deutschland im Interesse zumindest eines Teils der nationalsozialistischen Machthaber, nicht jedoch der Erlass der 'Reichsfluchtsteuer'. Im Oktober 1936 erkl�rte der Reichsfinanzminister daher zur Auslegung des Begriffs 'deutsches Interesse': "Der Jude ist fremden Blutes und steht daher au�erhalb der deutschen Volksgemeinschaft. Dass er eben diese Volksgemeinschaft, von der er ausgeschlossen ist, im Ausland f�rdern wird, ist unwahrscheinlich". [11] Also k�nne Juden die 'Reichsfluchtsteuer' nicht erlassen werden. Hintergrund dieses Erlasses war ein unver�ffentlichtes Urteil des Reichsfinanzhofes vom 18. Juni 1936, das den Freistellungs-Antrag eines Juden, der als Professor in New York lehrte, negativ beschied.
<12>
Wesentlich problematischer als im Fall der geschilderten antij�dischen Auslegung ist es, diskriminierende Handlungsweisen von Beamten der mittleren und unteren Verwaltungsebene auszuloten. Man kann eine Ausweitung der Entscheidungsspielr�ume in dem Ma�e vermuten, in dem Entscheidungs- oder Empfehlungskompetenzen - beispielsweise �ber den Erlass oder die Stundung von Abgaben - an die Mittelbeh�rden und ausf�hrenden Finanz�mter delegiert wurden. Ob und wie diese Handlungsspielr�ume ausgesch�pft wurden, spiegelt sich jedoch nur in sehr geringem Ma�e in den �berlieferten Steuerakten von Juden. Die standardisierten Formulare lassen in der Regel kaum Schl�sse auf individuelle Entscheidungen von Beamten zu, geschweige denn auf ihre Motive. Erg�nzend ist man daher auf andere Quellengruppen - insbesondere auf Nachkriegsprozessakten und pers�nliche Zeugnisse von Opfern - angewiesen.
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Bei der Eintreibung der antij�dischen Sondersteuer, der 'Judenverm�gensabgabe' vom November 1938, zeigten sich zentrale Aspekte der Radikalisierung der Judenverfolgung an der Basis der Finanzverwaltung: Hier waren die Finanzbeamten vor Ort zum ersten Mal mit der Durchf�hrung einer offensichtlichen Unrechtsma�nahme gegen die Juden beauftragt. Dies spiegelt sich nicht nur in der Tatsache, dass nur Juden diese Abgabe zahlen mussten, sondern auch darin, dass es sich um eine Kontribution handelte. Die Finanzbeamten mussten daher keine genaue Bemessungsgrundlage verwenden, denn die Kontribution zielte nicht auf einen individuellen Steuersatz, sondern auf die Erzielung des Gesamtbetrags von einer Milliarde RM. Auch waren die Finanz�mter hier erstmals ausf�hrendes Organ im Auftrag G�rings als Beauftragter f�r den Vierjahresplan, der f�r seinen Zugriff auf j�disches Verm�gen die Hilfe der Finanzverwaltung als ausf�hrenden Arm ben�tigte.
<14>
Konkrete Auswirkungen hatte die steuerliche Diskriminierung im Bereich der 'Arisierung'. Beispielhaft zeigte sich dies im Fall der 'Arisierung' des weltbekannten, millionenschweren Kunsthandelshauses Bernheimer in M�nchen: Bereits im 'Arisierungs'-Vertrag war festgelegt worden, dass nach dem Verkauf der Erl�s der 'Arisierung' vollst�ndig zur Begleichung antij�discher Sonderabgaben und -steuern verwendet werden sollte - und zwar einschlie�lich der Abgaben im Falle einer Emigration. Der zugrunde gelegte Bilanzwert entsprach genau der H�he der antij�dischen Sonderabgaben und Steuern, die die Bernheimers an den Fiskus zu zahlen hatten. Aus den Quellen kann man zwar nicht darauf schlie�en, dass die prognostizierte H�he der Abgabe letztlich direkt den 'Arisierungs'-Wert der Kunsthandlung bestimmte. Dass die fiskalischen Schulden jedoch w�hrend der 'Arisierungs'-Verhandlungen eine wichtige Rolle spielten, spiegelt sich zum einen darin, dass auch Vertreter der Oberfinanzdirektion zu den Konferenzen zur "Entjudung Bernheimer" hinzugezogen wurden, zum anderen bezogen alle Finanzierungsvorschl�ge die Steuerschulden der Bernheimers mit ein. [12]
<15>
Den zweiten Bereich der Judenverfolgung bildete der gro�e Komplex der Verwaltung und Verwertung konfiszierten Eigentums von j�dischen Emigranten und sp�ter von Deportierten ('Aktion 3'). Hier war die Finanzverwaltung ausf�hrender Arm der umfassenden staatlichen Auspl�nderung der deutschen Juden. Bis 1942 waren das Berliner Finanzamt Moabit-West und der Berliner Oberfinanzpr�sident zentral f�r solche Enteignungen zust�ndig. Mit den Deportationen nahm die Verwaltung und Verwertung j�dischen Eigentums einen solchen Umfang an, dass die Verwaltung an die regionalen Finanzbeh�rden abgegeben werden musste. Tausende noch nicht abgeschlossener Akten wurden aus Berlin an die regionalen Oberfinanzpr�sidien verschickt, Tausende weitere kamen dort neu hinzu.
<16>
Einige Bereiche, wie z.B. die Wertpapier- oder die Edelmetallverwertung, blieben zwar weiterhin zentral verwaltet, die Verwertung von M�beln, Alltagsgegenst�nden und Immobilien war dagegen von nun an dezentral organisiert. In den regionalen Oberfinanzpr�sidien entstanden eigene Verwaltungsabteilungen f�r die Verwaltung und Verwertung j�dischen Verm�gens. Im Zusammenhang mit der 11. Verordnung zum Reichsb�rgergesetz war die Finanzverwaltung mit einer enormen zus�tzlichen, sachfremden Arbeit belastet. Es entstanden in den Oberfinanzpr�sidien eigene aufgebl�hte Abteilungen f�r die Verwaltung und Verwertung j�dischen Verm�gens.
<17>
Bei der Verwertung von M�beln und von Immobilien gewann der Prozess zunehmend an regionaler und lokaler Couleur, denn bei der 'Aktion 3' kooperierte die Finanzverwaltung mit zahlreichen lokalen Beh�rden, Institutionen und Einzelpersonen. Finanzbeamte besichtigten die verlassenen Wohnungen, pr�ften, ob alle angegebenen Gegenst�nde vorhanden waren, organisierten den Abtransport, die Lagerung und die Versteigerung der M�bel, verwalteten und vermieteten die Wohnungen weiter oder �bergaben sie an die Stadt. Sie stellten offenbar keine Fragen nach dem Wesen der 'Evakuierungen' und wurden dadurch bewusst oder unbewusst zu Handlangern im Vernichtungsprozess.
Profiteure der fiskalischen Auspl�nderung
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Profiteur dieses ungeheuren fiskalischen Raubzugs war nicht nur der Staat. Auch weite Kreise der Bev�lkerung erzielten ihren Vorteil - vor allem zivile Luftkriegsopfer, die Wohnraum und meist kostenlos M�bel und Hausrat der deportierten Juden zur Verf�gung gestellt bekamen. �ffentliche Versteigerungen von sogenanntem "nichtarischen Verm�gen" entwickelten sich zu regelrechten Schn�ppchenjagden, an denen nicht zuletzt ein ganzes Heer von Veranstaltern, Gutachtern, Spediteuren und Lagerverwaltern gut verdiente. Die Finanzverwaltung agierte also nicht als abgekapseltes System, sondern war mit der Gesellschaft vielfach verklammert.
<19>
Am Beispiel der wertvollen Wohnungseinrichtung einer j�dischen Familie aus M�nchen, die 1938 �ber die Schweiz nach London auswandern konnte, lassen sich einige charakteristische Aspekte des staatlichen Enteignungsprozesses nachzeichnen. Der M�nchner Lederfabrikant B. musste bei seiner Auswanderung die gesamte Einrichtung seiner gro�en 6-Zimmer-Wohnung zur�cklassen. [13] Wenig sp�ter lie� er sie in �ber 50 Umzugskisten verpacken. Um die Genehmigung f�r den Transport ins Ausland zu bekommen, musste er eine minuti�se Inventarliste anlegen lassen, die bis heute erhalten ist und Auskunft �ber den wertvollen Inhalt gibt.
<20>
Die Umzugskisten sollten von einer Spedition abgeholt und der Familie nach London nachgeschickt werden. [14] Dann aber begann der Krieg und die Kisten blieben bei der Lagerfirma erst einmal liegen. Bald zogen sie die Aufmerksamkeit von Profitsuchern und Schn�ppchenj�gern auf sich: Bereits kurz nach der Verpackung in die Umzugskisten machte sich die Gestapo �ber die Kisten her und beschlagnahmte alle B�cher von j�dischen Schriftstellern. Ein Sofa, drei Sessel, eine Matratze, ein Radio, eine N�hmaschine und einen K�hlschrank versetzte die Speditionsfirma, angeblich um ihre Lagerkosten zu decken. Wie sich aber sp�ter herausstellte, waren die Preise weit unter Wert angesetzt gewesen, so dass viel mehr Gegenst�nde verkauft wurden als n�tig gewesen w�re. [15] Als n�chstes suchte sich die M�nchner "Kameradschaft der K�nstler" - eine Vereinigung der NSDAP - auf Anweisung des Gauleiters Wagner zahlreiche wertvolle Kunstgegenst�nde und M�bel aus den Umzugskisten heraus.
<21>
Im November 1941 befahl dann die Gestapo der Lagerfirma, das Umzugsgut zu versteigern. Bevor die Firma dies aber durchf�hren konnte, kam ein neuer Befehl: Am 25. November 1941 trat die sogenannte 11. Verordnung zum Reichsb�rgergesetz in Kraft. Demnach verfiel das Eigentum von Juden, die sich au�erhalb der Grenzen des Deutschen Reiches befanden, automatisch dem Staat. Der Ledergro�h�ndler wurde ausgeb�rgert und sein Verm�gen konfisziert. Nicht die Gestapo, sondern die Finanzbeh�rden �bernahmen nun die weitere 'Verwaltung und Verwertung'. Das gesamte Hab und Gut der Emigranten, das sich noch in Deutschland befand, wurde vom Staat beschlagnahmt. Im Fall des Ledergro�h�ndlers betraf dies vor allem zwei wertvolle Grundst�cke in der Stadt, Bankkonten und Wertpapierdepots sowie die Umzugskisten, deren Inhalt versteigert wurde.
<22>
Das siebenseitige Versteigerungsprotokoll aus den Unterlagen des Oberfinanzpr�sidiums M�nchen erlaubt nicht nur einen sehr intimen Einblick in die pers�nlichen Verh�ltnisse der Emigranten. Auch �ber 'Ariseure' und Profiteure enth�lt es wichtige Informationen. Dieses Protokoll zeigt vor allem drei Dinge. Erstens: Die rund 80 Posten der Versteigerung - darunter mehrere komplette Zimmereinrichtungen - gingen an 29 verschiedene Erwerber. Das ist viel und deutet darauf hin, dass der Kreis der Profiteure relativ gro� und vielschichtig war: Es sind darunter Frauen wie M�nner, Privatleute und professionelle H�ndler, notleidende Luftkriegsopfer und profitgierige Schn�ppchenj�ger. In den Akten finden sich auch konkrete Anfragen aus der Bev�lkerung. Aus ihnen kann man einen gewissen Eindruck von den Personen gewinnen, die die Gegenst�nde erwarben.

Abb. 1
(und Bildgalerie bis Abb. 5)

                 
<23>
So schrieb beispielsweise am 15. April 1942 eine M�nchner Pensionsbesitzerin an den Oberfinanzpr�sidenten: "Ich bitte bei der Verwertung des Nachlasses B. ber�cksichtigt zu werden. Ich bin Interessent f�r das Herrenzimmer. Meine Bitte begr�nde ich wie folgt: Mein Mann mu�te als alter Weltkriegsteilnehmer am 26. August einr�cken und ist bis heute bei der Wehrmacht. Zuerst im Felde und seit einiger Zeit wieder in M�nchen bei einer Dolmetscher-Kompanie. Bei Ausbruch des Krieges geriet ich in eine Notlage, da mein Haus (gemeint ist die Pension; C.K.) vollkommen leer war. Ich habe damals das Herrenzimmer meines Mannes zur Abdeckung von inzwischen entstandenen Mietschulden verkauft. Mein Sohn (...) schlief seit der Abwesenheit meines Mannes im elterlichen Schlafzimmer. Nach R�ckkunft meines Mannes (...) ist dieser Zustand unhaltbar. Ich mu� deshalb wieder einen Raum mehr f�r meine Privatbed�rfnisse nehmen und diesen einrichten. Die Beschaffung von M�beln ist heute sehr schwierig. (...) Ich erlaube mir deshalb, mich bei der Verwertung des Nachlasses B. um die Zuteilung eines Herrenzimmers zu bewerben, und bitte unter Ber�cksichtigung der geschilderten besonderen Verh�ltnisse um Gew�hrung meiner Bitte." Ein Herrenzimmer bekam sie nicht, aber immerhin einige 'arisierte' M�belst�cke im Wert von insgesamt 380 RM.
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Das zitierte Schreiben f�hrt zu einem zweiten Punkt. Wie die meisten anderen Interessenten meldete auch diese Pensionsbetreiberin ihre W�nsche selbstbewusst und konkret an. Dass die Versteigerung der Gipfelpunkt einer wirtschaftlichen Existenzvernichtung f�r den Emigranten war, scheint f�r sie keine Rolle gespielt zu haben. Das Schreiben zeigt auch, dass in der Bev�lkerung bekannt war, dass hier ganze Wohnungseinrichtungen g�nstig zu bekommen waren. Wie das Protokoll belegt, war die Versteigerung �ffentlich. Sie wurde in der Turnhalle einer Schule durchgef�hrt. Die Auspl�nderung der Juden fand also - im Gegensatz zur physischen Vernichtung - nicht im Geheimen statt, sondern unter den Augen und unter tatkr�ftiger Beteiligung der Gesellschaft.
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Schlie�lich macht das Dokument deutlich: Der Staat war ein m�chtiger Akteur bei der 'Arisierung' und schlug aus der Enteignung der Emigranten einen erheblichen Gewinn.
Die Finanzbeh�rden beschlagnahmten f�r den eigenen Bedarf Gegenst�nde aus Emigrantenverm�gen. Aus der Wohnung der Familie B. waren dies ein Spiegel, ein B�fett, ein Radio, ein Betstuhl und Vorh�nge. Zudem ging der Versteigerungserl�s an den Fiskus und besserte nicht zuletzt die Kassen f�r die Kriegf�hrung auf. Bei der Versteigerung von M�beln und Einrichtungsgegenst�nden aus der Wohnung des Ledergro�h�ndlers wurden insgesamt rund 11.000 RM erl�st. Die von der Familie B. zur�ckgelassenen Kunstwerke erzielten noch einmal fast das Doppelte. Das hier geschilderte Beispiel war nur eines unter Tausenden. Viele Auswanderer mussten den gr��ten Teil ihres Eigentums im Deutschen Reich zur�cklassen. Unter Federf�hrung des M�nchner Oberfinanzpr�sidenten wurden circa 3.600 j�dische Emigranten aus M�nchen und Oberbayern enteignet und ihr Verm�gen zugunsten des Reiches eingezogen. Insgesamt raubte die M�nchner Verm�gensverwertungsstelle nach eigenen Angaben rund 14,1 Millionen RM aus Emigranteneigentum. Der wahre Wert d�rfte noch weit dar�ber liegen.
Fiskalpolitik und Verwaltungspraxis - Perspektiven auf das Forschungsfeld
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Aus der politikgeschichtlichen Perspektive ist die fiskalische Judenverfolgung als politischer Prozess zu untersuchen. Hier richtet sich der Blick auf Genese, Intention und Funktion der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen, die die formale Grundlage f�r Diskriminierung und Verfolgung bildeten. Die fiskalische Judenverfolgung muss dabei zun�chst in das Gesamtfeld der nationalsozialistischen Judenpolitik eingeordnet werden. Wie allgemein bei der NS-Rassenpolitik, so l�sst sich auch im Hinblick auf deren fiskalische Komponente kein durchgehendes, homogenes Konzept erkennen. Das Untersuchungsfeld ist vielmehr gekennzeichnet durch Widerspr�che und Richtungswechsel. Am augenf�lligsten ist in diesem Zusammenhang die Kollision zwischen dem Ziel der Auswanderung und dem Auspl�nderungsverfahren, das damit einsetzte und viele auswanderungswillige Juden vor einer Emigration zur�ckschrecken lie�. [16] Eng verbunden mit der fiskalischen Verfolgung war auch die letztlich nie abgeschlossene Diskussion um die rassistisch begr�ndete Herabsetzung oder Aufhebung des staatsb�rgerrechtlichen Status von Juden und 'Mischlingen', denn erst nach dem Verlust der deutschen Staatsangeh�rigkeit konnte das Verm�gen staatlich konfisziert werden. [17]
<27>
Dar�ber hinaus m�ssen die antij�dischen Gesetze und Verordnungen aber auch in den Gesamtkontext der Fiskalpolitik eingeordnet werden. Welche Bedeutung hatte die Judenverfolgung f�r die signifikante Steigerung der staatlichen Steuereinnahmen? Und inwiefern standen die antij�dischen Verfahren in einem Wechselverh�ltnis mit der allgemeinen fiskalpolitischen Neuausrichtung im totalit�ren NS-Staat? [18] Die wirtschaftliche Auspl�nderung der Emigranten ist zudem im Zusammenhang mit der Devisen- und Exportpolitik des NS-Staates zu analysieren. [19] F�r einen Staat, der wie das NS-Regime mit massiven au�enwirtschaftlichen Defiziten zu k�mpfen hatte, war eine rigide Devisen- und Ausfuhrpolitik nicht ungew�hnlich. Im NS-Staat stand diese Politik aber unter dem besonderen Vorzeichen der rassistischen Verfolgung. Die deutschen Juden wurden durch massive Bedrohung zur Emigration gedr�ngt, in deren Fall die fiskalische Auspl�nderung drohte.
<28>
Die zynische Ambivalenz der antij�dischen Auswanderungspolitik im 'Dritten Reich' verweist auch auf einen rassistischen Kapitalbegriff. Mit der Vertreibung der Juden aus Deutschland war die Enteignung von 'Judenverm�gen' verbunden. Dadurch sollte das in der Hand von Juden als 'raffendes Kapital' interpretierte Verm�gen in 'schaffendes Kapital' in 'arischer' Hand umgewandelt werden. [20] In der Konsequenz dieser Intention l�ste sich der fiskalische Zugriff zunehmend von der eigentlichen Emigration und wurde zu einem Instrument der Verfolgung nach innen.
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Die Untersuchung der fiskalischen Auspl�nderungspolitik fokussiert auf eine zentrale Grundfrage der Judenverfolgung im 'Dritten Reich', denn die wirtschaftliche Judenverfolgung stand an einer Schnittstelle zwischen Ma�nahme- und Normenstaat. Hier l�sst sich besonders deutlich die janusk�pfige Strategie des nationalsozialistischen Regimes nachvollziehen, das einerseits den 'Bewegungscharakter' wach halten, andererseits einen legalistischen Kurs einschlagen wollte. Die Finanzverwaltung als Teil des traditionellen Normenstaates galt zun�chst als Vertreter der gesetzf�rmigen Verfahren. Sie wandte Methoden an, die durch allgemeine Verordnungen geregelt waren. Durch die zunehmende Einbindung in die antij�dische Politik ver�nderte sich aber der Charakter der Verwaltungspraxis. Die Analyse der fiskalischen Verfolgung weist damit �ber das dichotomische Konzept des Ma�nahme- und Normenstaatsmodells hinaus und zeigt, dass die fiskalische Judenverfolgung nicht nur eine "�berw�lbung des Normenstaats durch den Ma�nahmestaat" war, sondern auch auf einer inneren Radikalisierung im Verwaltungshandeln beruhte. [21]
<30>
Dies f�hrt zu einem zweiten Untersuchungsansatz, der das konkrete Verwaltungshandeln der Finanzbeh�rden als Teil der Herrschaftspraxis des 'Dritten Reiches' in den Blick nimmt. Die Finanzverwaltung war ein Verwaltungszweig, dessen Selbstbild durch die vermeintlich sachliche Anwendung 'rationaler' Verfahren gepr�gt war. Im Bereich der Judenverfolgung musste sie aber weltanschauliche Kategorien zur Grundlage ihres Handelns machen. W�hrend fr�here Studien diesen Prozess vor allem im Bereich der Verwaltungspolitik (insbesondere in organisatorischen Umstrukturierungen und in der Personalpolitik) untersuchten [22], muss dar�ber hinaus auch die Verwaltungspraxis in den Blick genommen werden.
Die Integration der Finanzbeh�rden in die Verfolgungspraxis verlief nicht reibungslos. Die arbeitsteilige Organisationsstruktur der Finanzverwaltung konnte Beharrungskr�fte entwickeln, die einer ideologischen Ausrichtung der Verwaltungst�tigkeit entgegenwirkten. Die Finanzbeh�rden griffen f�r die Durchf�hrung ihrer Aufgaben auch auf traditionelle b�rokratische Verwaltungstechniken zur�ck, die die Probleme bei der Umsetzung der oft unscharfen, teilweise auch widerspr�chlichen ideologischen Vorgaben besonders deutlich beleuchteten, und die Kl�rung von Zweifelsfragen konnte zu erheblichen Verz�gerungen f�hren. Ein weiteres Hindernis konnte die b�rokratische Routine sein, die sich in jahrzehntelanger Praxis entwickelt hatte. Es ist daher zu untersuchen, welche Faktoren dazu beitrugen, die Verwaltungsabl�ufe an die Funktionsbedingungen der Judenverfolgung anzupassen, und welche dem entgegenstanden. [23]
<31>
Ein Ansatz, der die beiden Ebenen der Fiskalpolitik und der Verwaltungspraxis verbindet, f�hrt zu der Frage, inwieweit die Finanzbeh�rden nur ausf�hrende Organe einer in Gesetzesform gegossenen Unrechtspolitik waren - wie nach Kriegsende vielfach behauptet wurde -, oder ob das praktische Verwaltungshandeln ein eigenst�ndiger Wirkungsfaktor war, der sich im Kontext der nationalsozialistischen Judenpolitik radikalisierend, spezifizierend, modifizierend oder auch abschw�chend auswirken konnte und auch R�ckwirkungen auf die Entwicklung der Judenpolitik hatte.
<32>
So steht am Ende die Frage nach der Dynamik des Verfolgungsprozesses im Spannungsfeld zwischen traditioneller Ressortpolitik und rassistischer Judenpolitik auf normativer Ebene, zwischen gesetzlichen Vorgaben und ihrer Durchf�hrung durch die Beh�rden und zwischen herk�mmlicher b�rokratischer Verwaltungspraxis und den operativen Funktionsbedingungen der Judenverfolgung. Die Untersuchung der fiskalischen Judenverfolgung beleuchtet damit exemplarisch die M�glichkeiten und Modi der Einbindung traditioneller Verwaltungsbeh�rden in die nationalsozialistische Diktatur.
Anmerkungen

  Der Beitrag ist im Rahmen des Projekts "Die Finanzverwaltung und die Verfolgung der Juden in Bayern" an der LMU M�nchen entstanden, siehe dazu http://www.lrz-muenchen.de/~u9322ab/home/projekt.htm. Die im Beitrag genannten Namen sind anonymisiert; in den benutzten Quellen steht der volle Name.
   
[1] Helen B. Junz: Where did all the money go? Pre-Nazi Era Wealth of European Jewry, ohne Ort 2001, 86 f. Die Berechnungen beruhen auf einer gesch�tzten Gesamtzahl von 550.000 Juden nach den sp�teren Bestimmungen der �N�rnberger Gesetze'.
[2] Dirk van Laak: Die Mitwirkenden bei der "Arisierung". Dargestellt am Beispiel der rheinisch-westf�lischen Industrieregion 1933-1940, in: Ursula B�ttner (Hg.): Die Deutschen und die Judenverfolgung im Dritten Reich, Hamburg 1992, 231-257, hier: 232.
[3] Vgl. Stefan Mehl: Das Reichsfinanzministerium und die Verfolgung der deutschen Juden, Berlin 1990; Alfons Kenkmann / Bernd-A. Rusinek (Hg.): Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Auspl�nderung der Juden und die westf�lischen Finanzbeh�rden, M�nster 1999; Hans-Dieter Schmid: "Finanztod". Die Zusammenarbeit von Gestapo und Finanzverwaltung bei der Auspl�nderung der Juden in Deutschland, in: Gerhard Paul / Klaus-Michael Mallmann (Hg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg, Darmstadt 2000, 141-154; Martin Friedenberger / Klaus-Dieter G�ssel / Eberhard Sch�nknecht (Hg.): Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. Darstellung und Dokumente, Bremen 2002. Jenseits dieser wissenschaftlichen Darstellungen gab es mehrere Ausstellungen mit Begleitband zu dem Thema: Wolfgang Dre�en: Betrifft 'Aktion 3'. Deutsche verwerten j�dische Nachbarn, K�ln 1998; Walter Rummel / Jochen Rath (Bearb.): "Dem Reich verfallen" - "den Berechtigten zur�ckzuerstatten". Enteignung und R�ckerstattung j�dischen Verm�gens im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz 1938-1953, Koblenz 2001; Susanne Meinl / Bettina Hindemith: Legalisierter Raub. Der Fiskus und die Auspl�nderung der Juden in Hessen 1933-1945 (Katalog zur Ausstellung), Spangenberg 2002.
[4] Steueranpassungsgesetz vom 16.10.1934, � 1, Reichsgesetzblatt (im Folgenden: RGBl.) I, 1934, 925.
[5] Gesetz zur �nderung des Gesetzes �ber die Devisenbewirtschaftung vom 1.12.1936, � 37a, RGBl. I, 1936, 1000.
[6] Verordnung �ber den Einsatz j�dischen Verm�gens vom 3.12.1938, RGBl. I, 1938, 1709 ff., Durchf�hrungserlass hierzu vom 6.2.1939; Verordnung �ber die Nachpr�fung von Entjudungsgesch�ften vom 10.6.1940, RGBl. I, 1940, 891 f.
[7] Verordnung �ber die S�hneleistung der Juden deutscher Staatsangeh�rigkeit vom 12.11.1938, RGBl. I, 1938, 1579.
[8] W. Donandt: Die Judenverm�gensabgabe, in: Deutsche Steuerzeitung 5 (1939), Nr. 4 vom 28.1.1939, 79.
[9] Gesetz �ber die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Verm�gens vom 14.7.1933, RGBl. I, 1933, 479 f.; Gesetz �ber den Widerruf von Einb�rgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangeh�rigkeit vom 14.7.1933, RGBl. I, 1933, 480 f.
[10] 11. Verordnung zum Reichsb�rgergesetz vom 25.11.1941, RGBl. I, 1941, 722 ff.
[11] Erlass des Reichsfinanzministeriums vom 2.10.1936, Staatsarchiv M�nchen, Finanzamt, 19843.
[12] Vgl. hierzu auch den Beitrag von Jan Schleusener in dieser Ausgabe.
[13] Vgl. Wiedergutmachungsverfahren vom 7.6.1957, Oberfinanzdirektion N�rnberg, M�nchner Keller, B 1057.
[14] Bericht vom 27.11.1942, Oberfinanzdirektion N�rnberg, M�nchner Keller, B 1057.
[15] Bericht Oberfinanzpr�sidium M�nchen, Arbeitsgebiet 3, Lagergut B., vom 13.3.1942, Oberfinanzdirektion N�rnberg, M�nchner Keller, B 1057.
[16] Martin Dean: Die Beraubung der europ�ischen Juden im Vergleich, in: Constantin Goschler / Philipp Ther (Hg.): Raub und Restitution, Frankfurt a.M. 2003, 26-41, hier: 29.
[17] Cornelia Essner: Die "N�rnberger Gesetze" oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945, Paderborn / M�nchen / Wien / Z�rich 2002, 292-305.
[18] Die Steuereinnahmen stiegen zwischen 1933 und 1938 von ca. 6 Milliarden RM auf 18 Milliarden RM und bis 1943 auf circa 31 Milliarden RM. Hans-Ulrich Misera: Organisationsver�nderungen in der Verwaltung. Verwaltungswissenschaftlich untersucht am Beispiel der Entwicklung der inneren Organisation der Finanz�mter von 1919 bis 1992, Frankfurt a.M. 1994, 242.
[19] Vgl. dazu Dorothee Mu�gnug: Die Reichsfluchtsteuer 1931-1953, Berlin 1993; Susanne Heim: Vertreibung, Raub und Umverteilung. Die j�dischen Fl�chtlinge aus Deutschland und die Vermehrung des "Volksverm�gens", in: Beitr�ge zur Geschichte des Nationalsozialismus 15 (1999), 107-138.
[20] Zur Deutung von "Judenverm�gen" in der NS-Ideologie vgl. Susanne Meinl: "Das gesamte bewegliche und unbewegliche Verm�gen der in Deutschland aufh�ltlichen Angeh�rigen des j�dischen Volkstums ist beschlagnahmt". Antisemitische Wirtschaftspropaganda und v�lkische Diktaturpl�ne in den ersten Jahren der Weimarer Republik, in: Fritz-Bauer-Institut (Hg.): "Arisierung" im Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und Ged�chtnis, Frankfurt a.M. 2000, 31-58.
[21] So schon im Hinblick auf die Devisenstellen Frank Bajohr: "Arisierung" in Hamburg. Die Verdr�ngung der j�dischen Unternehmer 1933-1945, Hamburg 1997, 342 f.
[22] Vgl. f�r die Finanz�mter Misera: Organisationsver�nderungen in der Verwaltung; auf der Ebene des Reichsfinanzministeriums siehe Mehl: Das Reichsfinanzministerium und die Verfolgung der deutschen Juden.
[23] Vgl. dazu Christiane Kuller: "Erster Grundsatz: Horten f�r die Reichsfinanzverwaltung". Die Verwertung des Eigentums der deportierten N�rnberger Juden, in: Beitr�ge zur Geschichte des Nationalsozialismus 20 (2004) (im Druck).

Autorin:
Dr. Christiane Kuller
Historisches Seminar der LMU M�nchen
Abteilung Neueste Geschichte und Zeitgeschichte
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 M�nchen
Tel: 089/2180-6387

c.kuller@lrz.uni-muenchen.de

Empfohlene Zitierweise:

Christiane Kuller: Finanzverwaltung und Judenverfolgung. Antisemitische Fiskalpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2, [13.09.2004], URL: <http://www.zeitenblicke.historicum.net/2004/02/kuller/index.html>

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